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   BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99 (2)   

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BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99 (2) (https://dejure.org/2000,2661)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2000 - 3 StR 106/99 (2) (https://dejure.org/2000,2661)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 3 StR 106/99 (2) (https://dejure.org/2000,2661)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 268 StPO
    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß der Urteilsverkündung

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 31 Nr. 1 BtMG
    Ablehnung eines Richters; Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 325
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 203/57

    Gegen Willkür des Richters

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Gesetzes lassen es genügen, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (vgl. BGHSt 33, 80, 81; Franke/Wienroeder BtMG (1996) § 31 Rdn. 5).
  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Dabei genügt es auch, daß eine Mitteilung des Täters mittelbar, etwa durch einen Boten oder durch einen Mittäter aufgrund eines abgesprochenen Geständnisses, an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 17; Weber BtMG (1999) § 31 Rdn. 17; a.A. wohl Körner BtMG 3. Aufl. § 31 Rdn. 12).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Aus diesem Verhalten des Vorsitzenden können unter den gegebenen Umständen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden (vgl. BGH, Urt. vom 1. Juli 1970 - 1 StR 362/70 S. 24 f.; BGHR StPO § 24 11 Vorsitzender 4).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Dies war unzulässig (vgl. BGHSt 25, 333, 335 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 268 Rdn. 9 ff. m.w.Nachw.), der Beschluß war deshalb aufzuheben.
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Unmutsäußerungen eines abgelehnten Richters dürfen nicht isoliert, sondern müssen in dem Zusammenhang, in dem sie gefallen sind, betrachtet werden (vgl. BGH NStZ 2000, 325).
  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Dies gilt zumal vor dem zu berücksichtigenden Gesamtzusammenhang (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Januar 2000 - 3 StR 106/99, NStZ 2000, 325) und der Tatsache, dass Oberstaatsanwalt E. - aus seiner Sicht allerdings nachvollziehbar - das Vorgehen des Vorsitzenden als "Unverschämtheit" bezeichnet hatte, bevor dieser den Raum verließ.
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Es erscheint grundsätzlich sachgerecht, die Pflicht zur Tatsachenmitteilung auch auf die Schilderung des Ablaufs der Hauptverhandlung und des Inhalts der Beweisaufnahme bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt des umstrittenen Verhaltens des abgelehnten Richters zu erstrecken und dieses nicht nur isoliert zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2000 - 3 StR 106/99 -, juris Rn. 6).

    bb) Soweit der im Revisionsverfahren anwaltlich vertretene Beschwerdeführer beanstandet, von den Anforderungen des Revisionsgerichts an den Vortrag hinsichtlich der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO überrascht worden zu sein, so hätte er als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.) schon angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2000, a. a. O.) mit einer entsprechenden rechtlichen Einschätzung des Kammergerichts rechnen können.

  • KG, 10.07.2008 - 1 Ss 354/07

    Revisionsverfahren: Urteilsaufhebung wegen Mitwirkung eines wegen Besorgnis der

    Auch und gerade unter der Prämisse, dass die Äußerungen des abgelehnten Richters nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern im Gesamtzusammenhang gewertet werden müssen, in dem sie gefallen sind (vgl. BGH NStZ 2000, 325), liegt die Wortwahl des Vorsitzende und das von ihm gebrauchte "Bild" jenseits der Grenze dessen, was im Gerichtssaal angemessen und mit der Würde des Gerichts vereinbar ist, und ist geeignet, auch bei besonnenen Angeklagten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu erwecken (vgl. BGH NJW 1984, 1907 (1908 f.)).
  • BGH, 20.04.2011 - 2 StR 639/10

    Befangenheitsrüge (Ablehnungsgesuch; Anforderungen an die Darlegung der

    Nur im Zusammenhang mit dem konkreten Anlass der Äußerungen des Vorsitzenden kann beurteilt werden, ob sich daraus ein vernünftiger Grund für die Besorgnis der Befangenheit ergibt (vgl. BGH NStZ 2000, 325 f.).
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

    Vielmehr stellt sich ihre kurz nach Beginn der Berufungshauptverhandlung erfolgte Einschätzung aus der maßgeblichen Sicht einer verständigen Anklagten als eine offene - die persönliche Auffassung der Vorsitzenden hinreichend deutlich wiedergebende und ersichtlich nicht einen gerechten Schuldausgleich missachtende (dazu BGH, Urt. v. 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 318 f.) - vorläufige Bewertung des damaligen Verfahrensstandes dar, durch welche die Vorsitzende die Angeklagte auch nach dem Revisionsvorbringen weder unverhohlen bedrängt hat, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9. Januar 1958 - 4 StR 203/57, NJW 1959, 55, 56; Beschl. v. 24. März 1982 - 2 StR 105/82, NJW 1982, 1712; MünchKomm- StPO/Conen/Tsambikakis, a.a.O., § 24 Rn. 40 f.), noch der Eindruck erweckt wurde, es werde eine schnelle Prozesserledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vorgezogen (BGH, Beschl. v.14. Januar 2000 - 3 StR 106/99, NStZ 2000, 325, 326; im Übrigen Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 17 m.w.N ).
  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05

    verminderte Schuldfähigkeit; Trunkenheitsfahrt; Feststellungen; Strafzumessung

    Dies gilt hier umso mehr, als dass die beanstandete Äußerung der Vorsitzenden erkennbar eine Reaktion auf punktuelles Verhalten des Verteidigers im Zusammenhang mit der Befragungspraxis eines Zeugen (Wiederholungsfrage) zu sehen ist (vgl. auch BGH NStZ 2000, 325).
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